AGOV für die Bundesverwaltung
Verifiziertes AGOV-Login mit AHV-Nummer (QoA51)
QoA51 für REF/ABN/PRODVerifiziertes AGOV-Login – Warum?
Einige Online-Services der Bundesverwaltung verlangen, dass die Identität der Person, die den Service nutzt, eindeutig verifiziert ist. Der Unterschied zwischen nicht verifizierten und verifizierten AGOV-Logins besteht darin, dass bei einem verifizierten AGOV-Login die Identität Ihrer Person als Besitzer des AGOV-Logins eindeutig festgestellt wurde. Dieser Vorgang beinhaltet, dass Sie als Inhaber des AGOV-Logins persönlich mit einem gültigen Ausweisdokument Ihre Identität nachweisen müssen (ähnlich wie beim Abschluss eines Mobilfunkvertrags oder bei der Eröffnung eines Bankkontos). Dabei werden die von Ihnen erfassten, persönlichen Daten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, AHV-Nummer) Ihres AGOV-Logins mittels eines amtlichen Ausweisdokuments überprüft und bei Bedarf korrigiert. Die Verifizierung Ihrer Identität erfolgt für Sie bequem und ortsunabhängig durch eine Videoidentifikation. Diese Wegleitung erklärt Ihnen, wie Sie ein verifiziertes AGOV-Login (inklusive verifizierter AHV-Nummer) erhalten.Woran erkenne ich, ob ich ein verifiziertes AGOV-Login habe?
In AGOV mDie Beispiele unten zeigen den Unterschied zwischen einem nicht verifizierten und einem verifizierten AGOV-Login.
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- Nicht verifiziertes AGOV-Login
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- Verifiziertes AGOV-Login mit AHV-Nummer
Videoidentifikation – Vorbereitung
Anmerkung: Wenn Sie bereits über ein verifiziertes AGOV-Login verfügen und Ihre AHV-Nummer nachträglich noch verifiziert werden muss, ist keine erneute Videoidentifikation nötig. Sie können die Videoidentifikation überspringen und direkt die nachträgliche Verifizierung der AHV-Nummer starten unter dem Link: Verifizierung starteIhre Identität wird in AGOV mittels Videoidentifikation verifiziert und Ihre AHV-Nummer und Ihr Geburtsort über die ZAS (Zentrale Ausgleichsstelle) geprüft. Die Verifizierung ist im Anschluss an die Videoidentifikation 5 Jahre gültig. Sie müssen die Videoidentifikation persönlich durchführen. Stellvertretungen sind nicht möglich.
Um die Videoidentifikation erfolgreich durchzuführen, benötigen Sie Folgendes:
- Smartphone oder physischen Sicherheitsschlüssel (FIDO2), mit welchem Sie Ihr AGOV-Login registriert haben.
- Falls Sie noch kein AGOV-Login registriert haben, benötigen Sie eines dieser Geräte, um Ihr AGOV-Login zu registrieren, das im Anschluss an die Registrierung verifiziert wird.
- Gültiges Ausweisdokument
- Amtlicher Personalausweis oder Reisepass gemäss IDnow: Länderlist
e - Nicht akzeptiert werden Schweizer Aufenthaltsbewilligungen, andere Ausweispapiere wie Führerschein, Swiss Pass, Studenten-Legis etc.
- Amtlicher Personalausweis oder Reisepass gemäss IDnow: Länderlist
- Ihre persönliche AHV-Nummer
- Die 13-stellige Versichertennummer finden Sie in der Regel auf Ihrer Krankenversicherungskarte.
- Ruhige Umgebung mit guten Lichtverhältnissen
- Führen Sie die Videoidentifikation in einer ruhigen Umgebung durch. Dies erleichtert die Kommunikation zwischen Ihnen und dem Mitarbeiter, der die Identifikation durchführt. Achten Sie auf gute Lichtverhältnisse. So, dass sowohl Sie selbst als auch Ihr Ausweisdokument gut über die Videokamera erkannt werden können.
- Endgerät mit Internetverbindung, Mikrofon, Lautsprecher und Kamera
- Die Videoidentifikation kann im Webbrowser auf einem PC/Laptop oder mittels IDnow App auf einem Smartphone/Tablet durchgeführt werden. Auf dem verwendeten Gerät müssen Mikrofon, Lautsprecher (oder Headset) und Kamera vorhanden und für die Nutzung freigegeben sein.
- Internetverbindung
- Es wird empfohlen, die Videoidentifikation nicht über VPN-Verbindungen oder aus Netzwerken durchzuführen, welche die Netzwerkkommunikation stark einschränken (z.B. Netzwerke von Firmen oder Ämtern wie dem Netzwerk der Bundesverwaltung).
Dies kann dazu führen, dass die Kommunikation, insbesondere für den Zugriff auf Mikrofon und Kamera aus dem Webbrowser nicht zustande kommt.
- Es wird empfohlen, die Videoidentifikation nicht über VPN-Verbindungen oder aus Netzwerken durchzuführen, welche die Netzwerkkommunikation stark einschränken (z.B. Netzwerke von Firmen oder Ämtern wie dem Netzwerk der Bundesverwaltung).
- Akzeptiertes Zahlungsmittel
- Die Videoidentifikation ist kostenpflichtig. Sie kostet CHF 29.50 (inkl. MWST).
Es werden folgende Zahlungsmittel akzeptiert:- Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express)
- PostFinance Card
- PostFinance eFinance Card
- PayPal
- TWINT
- «Voucher-Code», ausgegeben von einer Verwaltungseinheit der Bundesverwaltung
- Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem Fachkontakt in der Bundesverwaltung, ob die Organisation, für welche Sie Ihr abgeklärtes AGOV-Login einsetzen werden, «Voucher-Code» für Ihre Videoidentifikation ausgibt.
- Beachten Sie, dass Sie im Schritt 2 der Videoidentifikation die Option «Ich habe einen Voucher-Code» wählen müssen.
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- Link für die Eingabe eines Voucher-Codes.
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- Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem Fachkontakt in der Bundesverwaltung, ob die Organisation, für welche Sie Ihr abgeklärtes AGOV-Login einsetzen werden, «Voucher-Code» für Ihre Videoidentifikation ausgibt.
- Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express)
- Die Videoidentifikation ist kostenpflichtig. Sie kostet CHF 29.50 (inkl. MWST).
- Dauer der Durchführung der Videoidentifikation und Öffnungszeiten
- Die Videoidentifikation dauert ca. 15 Minuten und sollte nicht unterbrochen werden.
- Die Videoidentifikation kann während den Öffnungszeiten von Montag bis Samstag zwischen 07:00 bis 22:00 durchgeführt werden. Ausgenommen sind Schweizer Feiertage. Bei längeren Wartezeiten besteht die Möglichkeit, einen Rückruf anzufordern.
- Die Videoidentifikation dauert ca. 15 Minuten und sollte nicht unterbrochen werden.
Anleitung Verifizierung
- Stellen Sie sicher, dass die Bedingungen unter „Videoidentifikation – Vorbereitung“ erfüllt sind.
- Melden Sie sich mit Ihrem bestehenden AGOV-Login an oder registrieren Sie ein neues AGOV-Login.
- Hilfe zum Login und zur Registrierung finden Sie unter AGOV hel
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- Hilfe zum Login und zur Registrierung finden Sie unter AGOV hel
- Nachdem Sie sich mit Ihrem AGOV-Login angemeldet oder respektive Ihr AGOV-Login registriert haben, werden Sie durch den Videoidentifikationsvorgang geführt. Wenn Sie eine Verifizierung starten, Ihr AGOV-Login aber bereits die benötigte, verifizierte Stufe hat, wird Ihnen nach dem erfolgreichen Login direkt eine Meldung angezeigt, dass Registration und Verifizierung abgeschlossen sind.
- Im Anschluss an die erfolgreiche Videoidentifikation ist Ihr AGOV-Login verifiziert und erfüllt die erhöhten Qualitätsanforderungen an die elektronische Identität für Online-Services.
- Die Verifizierung Ihres AGOV-Logins starten Sie im Webbrowser unter folgendem Link:
➽ Verifizierung starten - Hilfe für den Verifizierungsvorgang finden Sie in AGOV hel
p - Hilfe für den Verifizierungsvorgang finden Sie in AGOV hel
Bei der Durchführung der Videoidentifikation können folgende Situationen eintreten:
- Die Identitätsprüfung wird abgelehnt, weil das Ausweisdokument ungültig ist, fehlerhafte Angaben gemacht wurden oder Sie nicht persönlich erschienen sind. Bei einer Ablehnung des Identitätsnachweises wird die Anmeldung automatisch storniert und Sie müssen sich erneut zur Identitätsprüfung anmelden. Eine neue Anmeldung können Sie auslösen, indem Sie sich mit Ihrem AGOV-Login nochmals beim Online-Service der Behörde anmelden.
- Wird die Videoidentifikation nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Anmeldedatum durchgeführt, wird die Identitätsprüfung automatisch storniert. Danach müssen Sie sich erneut zur Identitätsprüfung anmelden.
Ich benötige persönliche Hilfe und will diese per AGOV-Self-Service-Ticket anfordern: AGOV hel